Hamburger Corona Schutzschirm wird noch weiter aufgespannt
Novemberhilfe und Überbrückungshilfe III gehen an den Start
Vor dem Hintergrund des sogenannten Teil-Lockdowns im November haben Bund und Länder das Angebot an finanziellen Hilfen massiv ausgebaut, um die Unternehmen, Selbständigen und Einrichtungen zu unterstützen, die davon besonders betroffen sind. Wichtige Angebote sind die sogenannte Novemberhilfe (außerordentliche Wirtschaftshilfe) für Unternehmen, die direkt oder indirekt von den Schließungen betroffen sind, die Phasen II (bis Dezember) und III (ab Januar) der Überbrückungshilfe und, als Bestandteil hiervon, die Neustarthilfe. Der Hamburger Corona Schutzschirm ist damit so breit aufgespannt wie noch nie. Für die neuen Hilfen rechnet der Senat mit einer Inanspruchnahme in Hamburg von über einer halben Milliarde Euro in Hamburg. Von der bisherigen, sehr restriktiv ausgestalteten Überbrückungshilfe waren bislang nur knapp 60 Mio. Euro in Hamburg bewilligt worden.
Schwierigkeiten bei der Antragsstellung
Wie beim Start der Überbrückungshilfe auch hat der Senat den Schulterschluss mit den Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten gesucht, die für die Beantragung der Hilfen grundsätzlich die ersten Ansprechpartner sind (außer bei Solo-Selbständigen, die bis 5000 € eine eigene Antragsmöglichkeit haben). Gemeinsam geben die drei Kammern (Steuerberaterkammer, Wirtschaftsprüferkammer, Rechtsanwaltskammer) mit dem Senat die Zusage an alle Hamburger Hilfesuchenden, alles in ihrer Macht stehende zu tun, um die neuen Förderungen schnellstmöglich zu beantragen und auszuzahlen. Insgesamt gibt es in Hamburg rund 16.000 Berufsträgerinnen und Berufsträger (4.410 Steuerberaterinnen und Steuerberater, 1.013 Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüferinnen und Buchprüfer, 11.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte) – damit gibt es in Hamburg für die Hilfesuchenden theoretisch gut 16.000 Möglichkeiten, zu ihrem Geld und damit ihrem Recht zu kommen.
Senator Michael Westhagemann: „Klar ist, dass die Corona-Pandemie sehr viele Unternehmen trifft – über alle Branchen hinweg, unabhängig von der Unternehmensgröße. Mit den Hilfsprogrammen wollen Bund und Länder zielgerichtet die Zukunftsfähigkeit und die wirtschaftliche Vielfalt des Standortes Deutschland sichern. Gerade in Hamburg haben wir frühzeitig das Thema Hilfsprogramme sowohl auf Bundes-, als auch auf Landesebene auf den Weg gebracht. Auch mit der Novemberhilfe war es uns wichtig, gegenüber dem Bund unsere Forderungen für unsere betroffene Wirtschaft klar zu formulieren."
Gemeinsame Kraftanstrengungen
Senator Dr. Andreas Dressel: „Auch auf Druck aus Hamburg hat der Bund seine Hilfen noch einmal massiv aufgestockt. Da hier einige Branchen für die ganze Gesellschaft ein Sonderopfer bringen, war das absolut zwingend. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, diese Hilfen nun bei uns vor Ort schnellstmöglich gangbar zu machen. Unser Dank geht dabei nicht nur an unsere Förderbank IFB sondern insbesondere an die gut aufgestellten Hamburger Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte, die trotz des traditionell starken Jahresendgeschäfts wieder mit anpacken, um die Hilfen an den Mann und an die Frau zu bringen. In einer gemeinsamen Kraftanstrengung wollen wir erreichen, dass die Folgen des aktuellen Teil-Lockdowns bestmöglich abgefedert werden. Dazu gehört auch, schon jetzt den Blick in den Dezember zu richten. Der Bund muss – natürlich unter Berücksichtigung des EU-Beihilfe-Rahmens – prüfen, welche Teile der Novemberhilfe in den Dezember verlängert werden können, sollte der Teil-Lockdown verlängert werden.“
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