Björn Thümler. „Das haben die Projektideen der jungen Komponistinnen und Komponisten im vorigen Jahr eindrucksvoll bewiesen. Wir blicken gespannt auf die Ergebnisse des kreativen Prozesses und freuen uns auf die Bewerbungen in diesem Jahr." ">

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Meldung vom 20.01.2022

Hinweis im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes

Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit sowie der orthographischen und grammatikalischen Korrektheit wird auf die Praxis der verkürzten geschlechterspezifischen Differenzierung verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung gleichermaßen für alle Geschlechter.

Stipendien für Komponistinnen und Komponisten ausgeschrieben

Bewerbungen beim Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK)

Auch in diesem Jahr eröffnet das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) jungen Künstlerinnen und Künstlern die Möglichkeit, sich für einen Zeitraum von bis zu einem Jahr ganz in die Entwicklung ihrer eigenen Musikkompositionen zu vertiefen. „Unsere Stipendien für Komponistinnen und Komponisten sind eine sehr gute Investition in unsere musikalische Zukunft", so Niedersachsens Kulturminister Björn Thümler. „Das haben die Projektideen der jungen Komponistinnen und Komponisten im vorigen Jahr eindrucksvoll bewiesen. Wir blicken gespannt auf die Ergebnisse des kreativen Prozesses und freuen uns auf die Bewerbungen in diesem Jahr."

Das Stipendium für innovative Musikkompositionen soll freiberufliche Nachwuchskünstlerinnen und -künstler finanziell in die Lage versetzen, über einen Zeitraum bis zu einem Jahr verstärkt künstlerisch tätig zu sein. Die Höhe des Stipendiums beträgt zwischen 3.000 und 12.000 Euro. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, ein bis zwei Monate des Förderzeitraums in den Martin-Kausche-Ateliers in Worpswede zu verbringen.

Bewerbungsfrist läuft

Interessierte Komponistinnen und Komponisten können ihre Unterlagen bis zum 28. Februar 2022 einreichen. Die Bewerberinnen und Bewerber durften das 40. Lebensjahr bis zum 31.12.2021 noch nicht vollendet haben (bei Schwerbehinderung das 45. Lebensjahr). Ihre künstlerische Ausbildung muss indes zum Bewerbungszeitpunkt bereits abgeschlossen sein und der Wohnsitz oder Produktionsstandort der Künstlerin beziehungsweise des Künstlers muss in Niedersachsen liegen.

Weitere Details zum Stipendium und zur Bewerbung finden Sie unter:www.mwk.niedersachsen.de/musik-stipendien

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