Seit 1712 residierte Georg Friedrich Händel in London: Im dortigen Musikleben war er schon vorher ein Begriff und hochwillkommen; noch dazu kam er seinem deutschen Arbeitgeber – Kurfürst Georg von Hannover, der zu Recht voraussah, in Kürze Erbe des britischen Throns zu werden – als unverdächtiger Beobachter der dortigenVerhältnisse höchst gelegen. 1709 war Händel von Venedig aus an den Hof von Hannover engagiert worden; und dem Kurfürsten kam sein in guter deutscher Tradition ausgebildeter und mit allen italienischen Wassern gewaschener Kapellmeister wie gerufen, als neutraler Beobachter die Weltstadt London im Voraus unter die Lupe zu nehmen, bevor er sich selbst ihr angesichts seines für dortige Verhältnisse bescheidenen deutschen fürstlichen Hintergrunds als Monarch präsentieren würde. In der Hofmusik des seit 1714 regierenden König Georgs I. nahm Händel also eine wichtige Rolle ein: Alle populären Erzählungen, die sich um die angeblich wiedererrungene Gnade des Königs für seinen nach London entflohenen Hofmusiker Händel ranken, der dem König eine unvorhergesehene Aufführung der Wassermusik präsentierte, um erneut seine Gnade zu erlangen, dürfen nach heutigem Forschungsstand als dem Reich der Legende angehörig betrachtet werden.