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Meldung vom 23.01.2022

Hinweis im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes

Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit sowie der orthographischen und grammatikalischen Korrektheit wird auf die Praxis der verkürzten geschlechterspezifischen Differenzierung verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung gleichermaßen für alle Geschlechter.

Wiederaufnahmeförderung für das 2. Halbjahr 2022 ausgeschrieben

Bewerbungen bis zum 15. Februar 2022 möglich

Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa gibt bekannt, dass sich Berliner Künstlerinnen und Künstler sowie Freie Berliner Gruppen bis zum 15. Februar 2022 um eine Wiederaufnahmeförderung bewerben können. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Institutionen, die insbesondere für und mit der Freien Szene Berlins arbeiten, sind ebenfalls antragsberechtigt.

Die Wiederaufnahmeförderung steht allen Kunstsparten zur Verfügung. Gefördert werden Wiederaufnahmeprozesse (Proben und Aufführungen) von Einzel- und Gruppenprojekten. Ziel ist es, die bestehenden und erfolgreichen Produktionen/Vorhaben der Freien Berliner Szene einem größeren Publikum zugänglich zu machen und die Entwicklung der künstlerischen Arbeiten bzw. der Künstlerinnen und Künstler damit nachhaltiger zu fördern.

Es kann eine Unterstützung für Wiederaufnahmen, die im 2. Halbjahr 2022 realisiert werden, beantragt werden. Für Projekte, die im 1. Halbjahr 2023 beginnen, wird es zum 15. August 2022 eine gesonderte Antragsfrist geben. Die maximale Antragssumme beträgt 30.000 Euro pro Projekt.

Bewerbungsschluss ist der 15. Februar 2022 um 18.00 Uhr.

Die Vergabe der Mittel erfolgt auf der Grundlage der Empfehlungen einer Jury.

Das Informationsblatt zur Ausschreibung sowie der Link zum Online-Formular können im Internet unter http://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/foerderprogramme/wiederaufnahmefoerderung/ aufgerufen werden.

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