(ital. obligato = verbindlich) Bezeichnung für eine Instrumentalstimme, die für die Ausführung eines Stückes unbedingt erforderlich ist – im Unterschied zu "ad-libitum", wo die Beteiligung der Stimmen den Ausführenden freigestellt ist.
(ital. obligato = verbindlich) Bezeichnung für eine Instrumentalstimme, die für die Ausführung eines Stückes unbedingt erforderlich ist – im Unterschied zu "ad-libitum", wo die Beteiligung der Stimmen den Ausführenden freigestellt ist.