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Meldung vom 29.11.2022

Hinweis im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes

Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit sowie der orthographischen und grammatikalischen Korrektheit wird auf die Praxis der verkürzten geschlechterspezifischen Differenzierung verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung gleichermaßen für alle Geschlechter.

Einreichung der Musterklage gegen die Salzburger Festspiele

Gestern, am 28.11.2022, wurde beim Arbeits- und Sozialgericht in Wien die Musterklage gegen den Salzburger Festspielfond eingebracht. Der Kern der Klage ist die unzulässige Beschäftigungspraxis bei den Salzburger Festspielen. Künstler mussten eine „Verpflichtungserklärung“ mit der Konzertvereinigung Wiener Staatsopernchor unterzeichnen, sich von den Salzburger Festspielen in den Sommermonaten anstellen zu lassen und sollten bereits davor Leistungen (Verfügbarkeit und Teilnahme an von den Festspielen ausgerichteten Vorproben) für diese erbringen. Eine Anmeldung zur Sozialversicherung in der Vorprobenzeit, immerhin ab 07.01.2020, erfolgte nicht. Ein Dienstverhältnis zur Konzertvereinigung war sogar explizit ausgeschlossen.

Da es keinerlei Extra-Vergütung für die Vorproben gab und Arbeitnehmer nur schwerlich monatelang unentgeltlich auf Zuruf zur Verfügung stehen, wurden auch drastische Abzüge für die Vergütung in den Salzburger Sommermonaten vereinbart, sollte man bei Vorproben fehlen. Die Musterklage will daher erreichen, daß künftig die Zusatzmitglieder der Konzertvereinigung von den Salzburger Festspielen direkt und sozialversicherungspflichtig angestellt werden ab dem ersten Vorprobentag, so wie in § 7 des TAG vorgesehen, dass die Probenzeiten klar eingegrenzt sind und durchgängig bezahlt werden und dass auch, was z.B. Abzüge etc. anbelangt, wieder nach den gesetzlichen Vorschriften, bzw. dem Theaterarbeitsrecht verfahren wird. Die „Verpflichtungserklärung“ war schlicht illegal und entsprach nicht einmal der Mindestanforderung an einen Dienstzettel.

Weder Salzburger Festspiele noch Kulturstaatssekretariat oder Kuratorium (Bund/Stadt und Land Salzburg) waren in der Lage oder willens, die schon seit über 2 Jahren bekannten Missstände bei den Salzburger Festspielen zu beheben, die auch durch Offene Briefe publik gemacht wurden. Ebenso mehrere Mails an das Kunstministerium führten zu keinem erfolgreichen Lösungsversuch.

Das Dumpingsystem über einen Privatverein, der gar nicht als Arbeitgeber auftreten konnte, durch das der Kläger als pars pro toto betroffen war, bestand schon seit Jahrzehnten und betraf 2020 60 Chorsänger.

Obwohl sich nach eigener Aussage alle Beteiligten, inklusive Festspielführung, dessen bewusst waren, dass durch die grundsätzlichen Öffnungsschritte und autonome Spielplangestaltung, force majeure/Höhere Gewalt rechtlich nicht gültig war, berief man sich gegenüber Konzertvereinigung Wiener Staatsopernchor, als auch Agenturen und nicht benötigten Solisten auf genau diese. Obwohl in den Originalverträgen keine kompensationslose Verschiebung vorgesehen war, presste man Solisten und Agenturen genau diese ab.

Darum nehmen wir diese Musterklage zum Anlass, eine Vielzahl von Rechtsverstößen vor ein ordentliches Gericht zu bringen, die dann selbstverständlich auch über den engeren Kreis der direkt betroffenen Chorsänger der Konzertvereinigung hinausreichen. Sowohl die Betroffenen des Philharmonia Chores Wien, als auch die Solisten der komplett abgesagten Produktionen oder des Young Singers Project waren Opfer der Verweigerung der Zahlungspflicht Salzburgs, die eigentlich Ende September 2020 hätte erledigt werden sollen.

Ebenso hat Salzburg gegen das Theaterarbeitsgesetz verstoßen, indem sie allen kurzfristig Beschäftigten der Oper und des Schauspiels seit Jahrzehnten die in Paragraphen 41/42 vorgeschriebene hälftige Teilung der Vermittlungsgebühr vorenthielt, immerhin 5% der jeweiligen Gagen.

Offenbar glauben die Salzburger Festspiele, ein Anrecht darauf zu haben, Bundesgesetze zu ignorieren und die fundamentalen Vorschriften des Theaterarbeitsrechtes. Die Stellungnahmen nach unserem Offenen Brief vom September, als auch nach unserer Pressekonferenz sind nahezu identisch und sprechen Bände, bestätigen die Vorwürfe, obwohl man sie angeblich zurückweist. Einsicht oder Unrechtsbewusstsein hat sich in diesen 2 Jahren keines herausgebildet, die Politik ist unfähig oder unwillens, ihrer Rechtsaufsicht genüge zu tun. Daher bleibt uns nur der Klageweg.

Ebenfalls gestern wurde Meldung an die Wiener und Salzburger Gebietskrankenkasse erstattet wegen Umgehung der Sozialversicherungspflicht, ebenso bei ähnlich gelagerten Fällen wie dem Philharmonia Chor oder Salzburger Bachchor.

Zudem steht in 3 Wochen die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage der SPÖ an Vizekanzler und Kunstminister Werner Kogler im Nationalrat an, die dann wahrheitsgemäß mit den exakten Abrechnungsdaten aus Salzburg, aber ebenso korrekten Angaben zu Provisionsteilung, sowie unterschiedlichen Kompensationen bei außergerichtlicher Einigung während der Lockdowns, Nichtreaktion auf VfGH-Erkenntnis zu Rechtswidrigkeit der Kulturbetretungsverbote, das die uns unterstützende Florestan- Initiative erkämpft hat, etc.beantwortet werden muss. Diese Anfrage beruht auf unseren Offenen Briefen und wirft alle Fragestellungen auf, die wir auch in unserer Pressekonferenz am 11.11.2022 zur Sprache gebracht haben.

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