(engl., von lat. consortium = Gemeinschaft) Die in England im 16.–18. Jahrhundert gebräuchliche Bezeichnung für ein 3–6köpfiges Kammermusik-Ensemble. Sind nur Instrumente der gleichen Familie beteiligt (z.B. nur Flöten oder nur ’ Gamben), spricht man vom "whole consort", bei gemischter Besetzung (Bläser und Streicher, auch mit Gesang) vom "broken consort". Die bedeutendsten Sammlungen von consort music stammen von Morley, Lawes und Locke.